Mit der Novelle des RettG NW vom 25.03.2015 und der Konkretisierung durch die Ärztekammer Nordrhein ab dem April 2016 gilt nicht nur eine generelle allgemeine Fortbildungspflicht für Notärzte, sondern im Speziellen eine Pflicht, 20 Punkte bei notarztbezogenen Fortbildungen zu erreichen. Bisher hieß es immer nur lapidar, man solle sich doch bitte ordentlich rettungsdienstlich fortbilden. Da …
Schlagwort: Meinung
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