Notarzt bezogene Fortbildungen

Mit der Novelle des RettG NW vom 25.03.2015 und der Konkretisierung durch die Ärztekammer Nordrhein ab dem April 2016 gilt nicht nur eine generelle allgemeine Fortbildungspflicht für Notärzte, sondern im Speziellen eine Pflicht, 20 Punkte bei notarztbezogenen Fortbildungen zu erreichen.

Bisher hieß es immer nur lapidar, man solle sich doch bitte ordentlich rettungsdienstlich fortbilden. Da sowieso eine Fortbildungspflicht für Fachärzte herrscht (250 Punkte in 5 Jahren), erschien das ausreichend. Natürlich stand nirgendwo, wie diese Punkte erarbeitet worden sein müssen. Man könnte eine dermatologische Fachzeitschrift abonnieren, und trotzdem ÄK konform Punkte sammeln. Dass das für eine notärztliche Tätigkeit nicht ausreichend sein könnte, kann man sich denken.

Insofern ist es positiv zu bewerten, dass eine spezielle rettungsdienstliche Fortbildung – immer noch in relativ geringem Umfang – nun verlangt wird. Interessanterweise stehen aber nirgendwo die Anforderungen an die Anerkennung solcher „notärztlichen Fortbildungen“. Weder welche Themen akzeptiert werden, noch aus welchen Punktekategorien (A,C,D,E,H?)

Fortbildungen der Kategorie „N“?

Deshalb werden letztlich die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst der Kreise entscheiden, ob gewisse Fortbildungen notarztbezogen sind, oder nicht. Das birgt eine gewisse Heterogenität der Anerkennungen. Solange man schön zu Reanimationsfortbildungen geht und die ausgerichteten Veranstaltungen der ÄLRD besucht, sollte es ja nun keine Probleme geben. Eine letzte Gewissheit gibt es aber trotzdem nicht. Ist das von der ÄK gewollt? Man kann es fast vermuten…

Bisher hatte ich gedacht, ich kann das Problem geschickt umschiffen. Eine Mitgliedschaft in der AGNNW kostet im Jahr 60€, und man bekommt die Zeitschrift „Der Notarzt“ als Organ der BAND 6x/Jahr zugestellt, inklusive Fortbildungen: Je 3 Punkte, das entspricht 18 Punkten im Jahr, die von den Notärzten offiziell selbst vergeben werden.

Eigentlich kann es da kein Argument gegen die Anerkennung dieser Punkte geben. Gab es dann aber doch. Es seien ja nur Punkte aus Zeitschriften gewesen. Stimmt. Aber niemand hat bestimmt, wie sich die Punkte zusammensetzen müssen…

Fortbildungen sollte verlässlich überregional anerkannt werden

Ein ÄLRD ist in der Position, Punkte anzuerkennen, oder eben auch nicht. Aber er sollte das im Vorhinein über eine Veröffentlichung publik machen, damit alle Betroffenen nach diesen Spielregeln handeln können. Ansonsten wird das Kraut und Rüben und Willkür.

Noch optimaler wäre allerdings eine Stellungnahme aller ÄLRD Deutschlands, wie die Punkte erworben sein müssen. Solange das aber nicht der Fall ist, ist das leider Willkür… Denkbar wäre auch eine neue Punktkategorie für Notarzt-Fortbildungen. So schwer ist das doch nicht?

Eine Mitgliedschaft in der AGNNW lohnt sich natürlich trotzdem als Notarzt.

Quellen:

Begeisterter Anästhesist mit Faible für Teaching und Medizininformatik.

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